1. Stunden- und Pausenordnung
  2. Anwesenheitspflicht
  3. Fehlmeldungen und Beurlaubigung
  4. Sonstige Regelung
  5. Anderes

Die Schulkonferenz der MHO hat auf ihrer Sitzung die folgende Hausordnung beschlossen. Mit ihr soll das Verhalten in der Schule grundlegend geregelt werden, um eine erfolgreiche Unterrichts- und Erziehungsarbeit im Sinne des Schulgesetzes zu gewährleisten.
Die Hausordnung tritt mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 in Kombination mit der Schulvereinbarung, der Klassenraum- und Cafeteria-Ordnung in Kraft. Die Bekannt-gabe erfolgt zu Beginn des Schuljahres durch die Kerngruppenleiter und Tutoren.

1. Stunden- und Pausenordnung

1.1 Unterrichtszeiten und Pausen
0.Std. 7:10 - 7:55 Uhr
Mysteriöse kleine Pause von der keiner weiß warum sie existiert. 7:55 - 8:00 Uhr
1.Block 8:00 - 9:30 Uhr
1.große Pause 9:30 - 9:50 Uhr
2.Block 9:50 - 11:20 Uhr
2.große Pause 11:20 - 11:50 Uhr
3.Block 11:50 - 13:20 Uhr
3.große Pause 13:20 - 13:40 Uhr
4.Block 13:40 - 15:10 Uhr
Letzte Pause 15:10 - 15:20
5.Block 15:20 - 16:50 Uhr

1.2 Öffnung der Schule
Die Schulgebäude sind ab 7:00 Uhr für die 0. Stunde und ab 7:45 Uhr für den 1.Block zugänglich.

1.3
Das Mittagessen wird nach dem 2. Block ausgegeben. Während der Essenzeit halten sich nur die Schüler in der Cafeteria auf, die an der Schulspeisung teilnehmen(s. Cafeteria-Ordnung).

1.4
Die Kerngruppenstunden werden für die einzelnen Klassen in der Stundentafel festgelegt.

1.5
SAS werden bestimmten Fächern zugeordnet und können in den Nachmittagsstunden von jedem Schüler genutzt werden.

2. Anwesenheitspflicht

2.1
Für alle Schüler besteht Anwesenheitspflicht während ihres obligatorischen Unterrichts.

2.2
In besonderen Fällen kann die Schule diese Anwesenheitspflicht für einzelne Gruppen bzw. Schüler an einzelnen Tagen aufheben.

2.3
Den Schülern der 7. bis 9. Jahrgänge ist während der Unterrichtszeit und der Pausen das Verlassen des Schulgeländes nur in Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher Genehmigung eines Lehrers gestattet. Randstunden sind hiervon ausgenommen.

2.4
Nach Unterrichtsende müssen die Schulgebäude umgehend verlassen werden.


3. Fehlmeldungen und Beurlaubungen

3.1
Wenn ein Schüler fehlt, muss durch die Erziehungsberechtigten innerhalb von 3 Schultagen unter Angabe des Grundes eine mündliche, fernmündliche oder schriftliche Benachrichtigung der Schule erfolgen. Bei Rückkehr des Schülers ist unbedingt eine schriftliche Bestätigung über die Fehlzeit durch den Erziehungsberechtigten vorzulegen. Für volljährige Schüler gilt die o.g. Regelung ebenfalls, jedoch wird ein ärztliches Attest verlangt. Bei Erkrankungen an Klausurtagen muss bis 12.00 Uhr des Tages eine Meldung im Sekretariat erfolgen.

3.2
Bei einem absehbaren Schulversäumnis ist vorher ein Antrag auf Beurlaubung zu stellen, andernfalls gilt das Schulversäumnis als unentschuldigt. Der Klassenleiter oder Tutor kann Befreiung vom Unterricht bis zu drei Tagen erteilen. Über weitergehende oder jede Befreiung vor oder nach den Sommerferien entscheidet der Schulleiter.

3.3
Ein Schüler der Sek I muss im Krankheitsfall von einem Erziehungsberechtigten bzw. einer von ihm beauftragten Person nach Hause begleitet werden, wenn keine schriftliche Erlaubnis vorliegt, dass der Schüler alleine nach Hause gehen darf. Ungeachtet dessen werden die Erziehungsberechtigten darüber informiert.

4. Sonstige Regelungen

4.1
Die Amtssprache in der Schule ist Deutsch

4.2
Der Unterricht wird vom Lehrer verantwortlich geleitet und in Zusammenarbeit mit den Schülern gestaltet. Wesentliche Voraussetzungen für einen erfolgreichen Ablauf des Unterrichts ist ein auf das Unterrichtsziel ausgerichtetes Verhalten aller am Unterricht beteiligten Lehrer und Schüler. Jeder Lehrer und Schüler ist dafür verantwortlich, dass der Unterricht pünktlich begonnen werden kann. Jeder Lehrer sorgt dafür, dass der Unterricht pünktlich beendet wird.

4.3
Ist der Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen, benachrichtigt ein Schüler, in der Regel der Schülersprecher, unverzüglich das Sekretariat. Die Klasse darf sich nicht vom Unterrichtsraum entfernen.

4.4
Bei Regen oder starkem Schneefall wechseln die Schüler zu Beginn der Pause in den Raum, in dem der nachfolgende Unterricht erteilt wird. Der Lehrer der nächsten Stunde übernimmt die Aufsicht seiner Klasse. Die Hofaufsichten entfallen. .

4.5
Am Ende der letzten Stunde in einem Raum stellen die Schüler die Stühle hoch und schließen die Fenster. Die Lehrkraft kontrolliert und schließt den Raum ab.

4.6
In den Gebäuden und auf dem Schulgelände gilt ein uneingeschränktes Rauchverbot.

4.7
Wer Verschmutzungen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verursacht, muss für deren Beseitigung sorgen. Vorsätzliche Verschmutzungen oder Beschädigungen auf dem Schulgelände ziehen Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen nach sich. Sofern eine Einigung mit den Erziehungsberechtigten über die Schadensbehebung nicht möglich ist, kann die Schule über das bezirkliche Rechtsamt Ersatzansprüche geltend machen.

4.8
Alle Schüler sind zur regelmäßigen Pflege eines Schulhofabschnitts verpflichtet.

4.9
Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Abstellmöglichkeiten anzuschließen. Die Schule übernimmt keine Haftung.

4.10
Elektronische Geräte müssen in den Schulgebäuden ausgeschaltet sein. In den großen Pausen dürfen auf dem Schulhof über Kopfhörer MP3- Player (keine Handys) benutzt werden. Bei Verlust übernimmt die Schule keine Haftung. Verstöße werden in der Form geahndet, dass die Geräte eingezogen werden und nur durch die Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung abgeholt werden.

4.11
In geschlossenen Räumen werden keine Kopfbedeckungen getragen. Während des Unterrichts werden Jacken und Mäntel immer ausgezogen und an Kleiderhaken oder Stühlen aufgehängt.

4.12
Drogen (auch Alkohol), Waffen und waffenähnliche Geräte jeder Art sind in der Schule ausdrücklich verboten.

5.
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen werden lt. Schulgesetz, §62 und §63 angewandt.