- Stunden- und Pausenordnung
- Anwesenheitspflicht
- Fehlmeldungen und Beurlaubigung
- Sonstige Regelung
- Anderes
Die Schulkonferenz der MHO hat auf ihrer Sitzung die folgende Hausordnung
beschlossen. Mit ihr soll das Verhalten in der Schule grundlegend geregelt
werden, um eine erfolgreiche Unterrichts- und Erziehungsarbeit im Sinne
des Schulgesetzes zu gewährleisten.
Die Hausordnung tritt mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 in Kombination
mit der Schulvereinbarung, der Klassenraum- und Cafeteria-Ordnung in Kraft.
Die Bekannt-gabe erfolgt zu Beginn des Schuljahres durch die Kerngruppenleiter
und Tutoren.
1. Stunden- und Pausenordnung
1.1 Unterrichtszeiten und Pausen
0.Std. 7:10 - 7:55 Uhr
Mysteriöse kleine Pause von der keiner weiß warum sie existiert. 7:55 - 8:00 Uhr
1.Block 8:00 - 9:30 Uhr
1.große Pause 9:30 - 9:50 Uhr
2.Block 9:50 - 11:20 Uhr
2.große Pause 11:20 - 11:50 Uhr
3.Block 11:50 - 13:20 Uhr
3.große Pause 13:20 - 13:40 Uhr
4.Block 13:40 - 15:10 Uhr
Letzte Pause 15:10 - 15:20
5.Block 15:20 - 16:50 Uhr
1.2 Öffnung der Schule
Die Schulgebäude sind ab 7:00 Uhr für die 0. Stunde und ab 7:45
Uhr für den 1.Block zugänglich.
1.3
Das Mittagessen wird nach dem 2. Block ausgegeben. Während der
Essenzeit halten sich nur die Schüler in der Cafeteria auf, die an
der Schulspeisung teilnehmen(s. Cafeteria-Ordnung).
1.4
Die Kerngruppenstunden werden für die einzelnen Klassen in der
Stundentafel festgelegt.
1.5
SAS werden bestimmten Fächern zugeordnet
und können in den Nachmittagsstunden von jedem Schüler genutzt
werden.
2. Anwesenheitspflicht
2.1
Für alle Schüler besteht Anwesenheitspflicht während ihres
obligatorischen Unterrichts.
2.2
In besonderen Fällen kann die Schule diese Anwesenheitspflicht
für einzelne Gruppen bzw. Schüler an einzelnen Tagen aufheben.
2.3
Den Schülern der 7. bis 9. Jahrgänge ist während der
Unterrichtszeit und der Pausen das Verlassen des Schulgeländes nur
in Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher Genehmigung eines Lehrers
gestattet. Randstunden sind hiervon ausgenommen.
2.4
Nach Unterrichtsende müssen die Schulgebäude umgehend verlassen
werden.
3. Fehlmeldungen und Beurlaubungen
3.1
Wenn ein Schüler fehlt, muss durch die Erziehungsberechtigten
innerhalb von 3 Schultagen unter Angabe des Grundes eine mündliche,
fernmündliche oder schriftliche Benachrichtigung der Schule erfolgen.
Bei Rückkehr des Schülers ist unbedingt eine schriftliche Bestätigung
über die Fehlzeit durch den Erziehungsberechtigten vorzulegen. Für
volljährige Schüler gilt die o.g. Regelung ebenfalls, jedoch
wird ein ärztliches Attest verlangt. Bei Erkrankungen an Klausurtagen
muss bis 12.00 Uhr des Tages eine Meldung im Sekretariat erfolgen.
3.2
Bei einem absehbaren Schulversäumnis ist vorher ein Antrag auf
Beurlaubung zu stellen, andernfalls gilt das Schulversäumnis als
unentschuldigt. Der Klassenleiter oder Tutor kann Befreiung vom Unterricht
bis zu drei Tagen erteilen. Über weitergehende oder jede Befreiung
vor oder nach den Sommerferien entscheidet der Schulleiter.
3.3
Ein Schüler der Sek I muss im Krankheitsfall von einem Erziehungsberechtigten
bzw. einer von ihm beauftragten Person nach Hause begleitet werden, wenn
keine schriftliche Erlaubnis vorliegt, dass der Schüler alleine nach
Hause gehen darf. Ungeachtet dessen werden die Erziehungsberechtigten
darüber informiert.
4. Sonstige Regelungen
4.1
Die Amtssprache in der Schule ist Deutsch
4.2
Der Unterricht wird vom Lehrer verantwortlich geleitet und in Zusammenarbeit
mit den Schülern gestaltet. Wesentliche Voraussetzungen für
einen erfolgreichen Ablauf des Unterrichts ist ein auf das Unterrichtsziel
ausgerichtetes Verhalten aller am Unterricht beteiligten Lehrer und Schüler.
Jeder Lehrer und Schüler ist dafür verantwortlich, dass der
Unterricht pünktlich begonnen werden kann. Jeder Lehrer sorgt dafür,
dass der Unterricht pünktlich beendet wird.
4.3
Ist der Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen,
benachrichtigt ein Schüler, in der Regel der Schülersprecher,
unverzüglich das Sekretariat. Die Klasse darf sich nicht vom Unterrichtsraum
entfernen.
4.4
Bei Regen oder starkem Schneefall wechseln die Schüler zu Beginn
der Pause in den Raum, in dem der nachfolgende Unterricht erteilt wird.
Der Lehrer der nächsten Stunde übernimmt die Aufsicht seiner
Klasse. Die Hofaufsichten entfallen. .
4.5
Am Ende der letzten Stunde in einem Raum stellen die Schüler
die Stühle hoch und schließen die Fenster. Die Lehrkraft kontrolliert
und schließt den Raum ab.
4.6
In den Gebäuden und auf dem Schulgelände gilt ein uneingeschränktes
Rauchverbot.
4.7
Wer Verschmutzungen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
verursacht, muss für deren Beseitigung sorgen. Vorsätzliche
Verschmutzungen oder Beschädigungen auf dem Schulgelände ziehen
Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen nach sich. Sofern eine Einigung
mit den Erziehungsberechtigten über die Schadensbehebung nicht möglich
ist, kann die Schule über das bezirkliche Rechtsamt Ersatzansprüche
geltend machen.
4.8
Alle Schüler sind zur regelmäßigen Pflege eines Schulhofabschnitts
verpflichtet.
4.9
Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Abstellmöglichkeiten
anzuschließen. Die Schule übernimmt keine Haftung.
4.10
Elektronische Geräte müssen in den Schulgebäuden ausgeschaltet
sein. In den großen Pausen dürfen auf dem Schulhof über
Kopfhörer MP3- Player (keine Handys) benutzt werden. Bei Verlust
übernimmt die Schule keine Haftung. Verstöße werden in
der Form geahndet, dass die Geräte eingezogen werden und nur durch
die Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung abgeholt werden.
4.11
In geschlossenen Räumen werden keine Kopfbedeckungen getragen.
Während des Unterrichts werden Jacken und Mäntel immer ausgezogen
und an Kleiderhaken oder Stühlen aufgehängt.
4.12
Drogen (auch Alkohol), Waffen und waffenähnliche Geräte
jeder Art sind in der Schule ausdrücklich verboten.
5.
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen werden lt. Schulgesetz, §62
und §63 angewandt.
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